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   OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91   

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https://dejure.org/1994,4100
OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91 (https://dejure.org/1994,4100)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.1994 - 5 U 89/91 (https://dejure.org/1994,4100)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 1994 - 5 U 89/91 (https://dejure.org/1994,4100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines Verzugsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 727
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Denn auch wenn für das Sozialgericht keine unmittelbare Bindungswirkung in Bezug auf die Feststellungen des Strafurteils besteht und das Sozialgericht insofern inhaltlich auch gegenteilig entscheiden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich das Sozialgericht jedenfalls mit den darin getroffenen Feststellungen des Strafurteils auseinandersetzen und sie würdigen muss (vgl. zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 14.07.2017 - L 3 AL 22/14, juris, Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.10.2011 - L 11 KA 30/09, juris, Rn. 35; Roos, in: von Wulffen/Schütze SGB X, 8. Aufl. 2014, vor § 39 SGB X, Rn. 4f; in diesem Sinne auch: BSG, Urt. v. 30.07.1981 -10/8b RAr 4/80, juris, Rn. 16 f. [zu einem vorausgehenden arbeitsgerichtlichen Urteil]; BSG, Urt. v. 26.06.1987 - 5a RKn 2/86, juris, Rn. 18 [zu einem vorausgehenden unterhaltsrechtlichen Urteil]; vgl. allgemein auch: OLG Koblenz, Urt. v. 07.04.1994 - 5 U 89/91, juris, Rn. 27 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. § 14 EGZPO, Rn. 1).

    In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden (OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1994 - 5 U 89/91 - m.w.N.)." (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.10.2011 - L 11 KA 30/09, juris, Rn. 35).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines Strafurteils gebunden (BGH NJW-RR 2005, 1024 [1025]; KG NZV 2010, MDR 2010, 265; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727 [728]).

    Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (KG, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 6883/97, juris Rn. 29; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Unvereinbar mit diesen Rechtsprechungsgrundsätzen ist es aber, strafgerichtlichen Feststellungen in der Regel zu folgen, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (so aber OLG Köln, VersR 1992, 252; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 727, 728; KG, KGR 2006, 589, 590 und MDR 2010, 265, 266) und dem Beklagten für seine Behauptung, ein im Strafprozess abgelegtes und im folgenden Zivilverfahren widerrufenes Geständnis entspreche nicht der Wahrheit, die Darlegungs- und Beweislast aufzubürden (so aber OLG Köln, OLGR 2000, 491, 492; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2009, 411, 414).
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